ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Geltungsbereich
    1.1 Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit dem Entgegennehmen der Ware oder Dienstleistung, gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
    1.2 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
  2. Angebot
    2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
    2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
    2.3 Bei Produktion von Musterstücken bei denen es innerhalb von 2 Wochen zu keiner Bestellung kommt, werden sämtliche Produktionskosten und Fertigungskosten in Rechnung gestellt.
    2.4 Angebote werden erst nach Erhalt eines Handelsregisterauszuges oder Gewerbenachweises unterbreitet.
    2.5 Angebote sind gültig solange der Vorrat reicht. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
  1. Preise
    3.1 Alle Preise verstehen sich ab Sitz Lörrach. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
    3.2 Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    3.3 Bei Erstbestellungen ist eine Anzahlung in Höhe von 30% brutto des Kaufpreises bei Vertragsabschluss fällig.
  1. Liefer- und Leistungszeit
    4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
    4.2 Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
    4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  1. Gewährleistung und Haftung
    5.1 Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu rügen.
    5.2 Farbtöne können aufgrund verschiedener Färbearten oder -partien differieren und können nicht als Mangel geltend gemacht werden. Mit Firmen Logo versehene oder veränderte Ware sowie Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
    5.3 Mustersendungen werden berechnet und können nur nach gesonderter Absprache retourniert werden.
    5.4 Wir akzeptieren jede Rücksendung (nicht unfrei!) neuwertiger und original verpackter Ware; ausgenommen Ware, die vom Umtausch ausgeschlossen ist, wie z.B. Socken – wenn unsere Lieferung nicht länger als maximal 14 Tage zurückliegt (anschließend nur nach ausdrücklicher Vereinbarung). Nach Bearbeitung der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den berechneten Warenwert abzüglich 15% Bearbeitungskosten, mindestens jedoch 15,00 EUR je ursprünglicher Lieferung. Versandkosten und Verpackungskosten werden nicht gutgeschrieben.
  1. Eigentumsvorbehalt
    6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
    6.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin, hat der Kunde die Abtretung offen zu legen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
    6.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.
    6.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
  1. Zahlung
    7.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
    7.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
    7.3 Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
    7.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte
    Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
    7.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
    Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    8.1 Erfüllungsort ist Lörrach.
    8.2 Als Gerichtsstand gilt als vereinbart Lörrach. Wir sind jedoch berechtigt, wahlweise auch am Sitz des Kunden zu klagen.
    8.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.